Anfrage der AfD-Fraktion an die Verwaltung zum Thema:
Missbrauch der Notrufe und die Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und
Nothilfemitteln
Wer absichtlich oder wissentlich Notrufe oder Notzeichen missbraucht oder vortäuscht, dass
wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer
erforderlich sei, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft
(§ 145 StGB).
Der Straftatbestand des Missbrauchs von Notrufen soll die Funktionsfähigkeit von öffentlichen
Notrufen und mittelbar die gegenseitige Hilfsbereitschaft in der Gesellschaft schützen.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um Beantwortung der nachfolgenden
Fragen:
1. Wie viele Einsatzfahrten von RTW sind von 2017-2021 in Iserlohn als Nottransporte jährlich
disponiert worden?
2. Wie viele Einsätze wurden davon in dem genannten Zeitraum auch als Nottransport
registriert?
3. Wie viele Einsätze wurden in dem genannten Zeitraum als Fehlfahrten eingestuft?
4. Liegen der Feuerwehr Iserlohn in der Abteilung Einsatzdienst und Administration
Erkenntnisse über Missbrauch von Rettungsmitteln und der bewussten Fehlangaben/
bagatellisierende Angaben bei den Transportscheinen vor?