Anfrage der AfD-Fraktion zum Thema: Klimaschutzmaßnahmen
Kosten und Nutzen der kommunalen „Klimaschutzmaßnahmen“ in Iserlohn
I. Ausgangslage/ Vorbemerkungen:
Selbst der IPCC (sogenannter „Weltklimarat“) stimmt der Aussage zu, dass 95 Prozent der CO2-
Emissionen auf der Welt natürlichen Ursprungs sind und lediglich 5 Prozent der CO2-
Emissionen auf einen menschlichen Beitrag zurückgehen.1
Die Hauptquellen der 95 Prozent natürlicher CO2-Emissionen sind Ozeane, Mikroben, Insekten
aber auch Vulkane sowie Waldbrände.2
Die Hauptemissionsquellen der 5 Prozent des von Menschen erzeugten CO2 bilden China, die
USA, Indien und Russland mit einem Anteil von zusammen deutlich mehr als 50 Prozent dieser
Emissionen.3
Der deutsche Anteil an den durch menschliches Wirken verursachten CO2-Emissionen beträgt
gegenwärtig rund 2 Prozent, derjenige an allen Emissionen (natürlichen und menschengemachten)
mithin rund 0,1 Prozent.
Die Erzeugung von Strom ist innerhalb der EU an CO2-Emmisionenzertifikate gekoppelt.4 Diese
Zertifikatemenge ist durch eine Obergrenze gedeckelt. Eine Reduktion von CO2 bei der Stromerzeugung
in Deutschland führt nicht etwa zu einer Verminderung der Zertifikate insgesamt,
sondern dazu, dass andere Staaten – wie beispielsweise Polen – die so freiwerdenden
Zertifikate nutzen können, um ihrerseits mehr CO2 zu emittieren. Auf diesem Wege wird in der
EU immer die Gesamtmenge an erlaubten CO2-Emissionen erreicht. Deshalb ist es nicht
möglich, auf dem Wege einer Änderung der Stromerzeugung eine Veränderung der CO2-
Emissionen herbeizuführen.
1 Vgl. https://www.eike-klima-energie.eu/2019/07/12/menschliche-co2-emissionen-haben-kaum-auswirkungenauf-
den-atmosphaerischen-co2-gehalt/abgerufen am 23.07.2020 um 16:45 Uhr.
2 Vgl. https://www.eike-klima-energie.eu/2013/08/25/wer-hat-macht-ueber-das-klima-die-verschwiegenen-co2-
quellen/, abgerufen am 23.07.2020 um 16:50 Uhr.
3 Vgl. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/179260/umfrage/die-zehn-groessten-c02-emittenten-weltweit/,
abgerufen am 24.07.2020 um 10:15 Uhr.
4 Vgl. https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/der-europaeische-emissionshandel#teilnehmer-prinzip-undumsetzung-
des-europaischen-emissionshandels, abgerufen am 23.07.2020 um 17:35 Uhr.
Lokal verbleiben somit nur sehr geringe Möglichkeiten, CO2-Emissionen wirksam zu
reduzieren. Dennoch werden genau zu diesem Zweck von den Gemeinden sogenannte
„Klimaschutzmanager“ eingestellt. Die Kosten dieser Maßnahme trägt die Allgemeinheit.
Es stellt sich nun jedoch für die Bürger die Frage, welchen Nutzen die von der Allgemeinheit
bezahlten „Klimaschutzmanager“ für den „Klimaschutz“ (und damit letztlich für uns alle)
letzten Endes erbringen.
Bekannt ist, dass vom Jahre 2008 bis Ende des Jahres 2019 im Rahmen der sogenannten
Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) deutschlandweit Kommunen mit rund 715 Millionen
Euro unterstützt wurden.5 Nicht nur national werden entsprechend Steuergelder zur
Verfügung gestellt. Auch das Land NRW fördert die Qualifizierung von sogenannten
kommunalen „Klimaschutzmanagern“.6
Nach der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im Rahmen der Nationalen
Klimaschutzinitiative vom 17. Oktober 2012“7 können in Gemeinden und Kreisen Projektstellen
gefördert werden – insbesondere solche für sogenannte „Klimaschutzmanager“. Dabei ist
insgesamt ein Zuschuss in Höhe von bis zu 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
möglich.
Zu diesen Ausgaben zählen:
Sach- und Personalausgaben der Projektstellen,
1. Reise- sowie Teilnahmekosten zur Wahrnehmung von zusätzlichen Qualifizierungsund
Fortbildungsangeboten,
2. Kosten für Öffentlichkeitsarbeit,
3. Personalausgaben für Dienstleistungen, welche die Tätigkeit der Projektstellen
unterstützen.
Um eine entsprechende Kosten-Nutzen-Analyse durchführen zu können, ist es für uns wichtig,
in diesem Zusammenhang eine transparente Datenbasis zu erhalten. Hierzu dienen die
nachfolgenden Fragen.
Fragen an die Verwaltung
1. Unsere Stadt Iserlohn ist Planungsträger u.a. für die Ansiedlung von Anlagen zur
Nutzung von erneuerbaren Energien.
a.) Wo werden derzeit in Iserlohn Flächen für die Ansiedelung sog. erneuerbarer
Energien in Form von Windindustrieanlagen oder solarer Anlagen (zur Strom- oder
Wärmeerzeugung) beplant?
b.) Welche Flächen in Iserlohn kommen für die Beplanung mit Ansiedelungen dieser
sog. erneuerbaren Energien in Frage?
c.) Welche Abstandsregeln gelten bei den für Windindustrieanlagen vorgesehenen
Flächen?
d.) Soweit Sie derzeit keine Flächen für Windindustrieanlagen und/oder für solare
Anlagen beplanen: Wie korrespondiert dies mit dem politischen Willen der
Verwaltung, sog. erneuerbare Energien beschleunigt auszubauen?
2. Wie viele „Klimaschutzbeauftragte“ bzw. „Klimaschutzmanager“ wurden in Iserlohn
jeweils in den Jahren von 2015 bis 2020 beschäftigt und wie hoch waren jeweils die
Personalkosten dafür? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Anzahl der beschäftigten
Personen, den jeweiligen, ggfs. auch anteiligen Planstellen und deren absoluten
Personalkosten in TEUR. Bitte geben Sie auch an, wie hoch jeweils die kommunalen
Kosten und die Kostenübernahme durch öffentliche Fördermittel EU-, Bundes- und
Landesfördermitteln war. Bitte alle Angaben zu den jeweiligen Kosten in TEUR.)
3. Wie viele weitere, dem Tätigkeitsbereich „Klimaschutz“ zugeordnete Mitarbeiter
wurden in Iserlohn jeweils in den Jahren von 2015 bis 2020 beschäftigt. und wie hoch
waren jeweils die Personalkosten dafür? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Anzahl der
beschäftigten Personen, den jeweiligen Planstellen und deren absoluten Personalkosten
in TEUR. Bitte geben Sie auch an, wie hoch jeweils die kommunalen Kosten und die
Kostenübernahme durch öffentliche Fördermittel EU-, Bundes- und Landesfördermitteln
war. Bitte alle Angaben zu den jeweiligen Kosten in TEUR.)
4. Wie hoch waren die jährlichen Gesamtsachkosten in Iserlohn, die dem
„Klimaschutzbereich“ zuzuordnen waren, jeweils in den Jahren von 2015 bis 2020?
(Bitte aufschlüsseln nach Jahren. Bitte geben Sie auch an, wie hoch jeweils die
kommunalen Kosten und die Kostenübernahme durch öffentliche Fördermittel EU-,
Bundes- und Landesfördermitteln war. Bitte alle Angaben zu den jeweiligen Kosten in
TEUR.)
5. Wie hoch sind die Einsparungen an CO2-Äquivalenten in Iserlohn, die in den Jahren von
2015 bis 2020 bewirkt wurden? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren. Bitte alle Angaben in
Tonnen CO2-Äquivalenten).
6. Wie hoch sind die Einsparungen an CO2-Äquivalenten, welche jeweils durch die
Maßnahmen der „Klimaschutzbeauftragten“/„Klimaschutzmanager“ von Iserlohn in den
Jahren von 2015 bis 2020 bewirkt wurden? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren. Bitte alle
Angaben in Tonnen CO2-Äquivalenten).
7. Wie groß ist die durch diese Einsparungen vermiedene globale Erwärmung? (Bitte
aufschlüsseln nach Jahren. Bitte alle Angaben in Kelvin.)
8. Wie hoch waren die Gesamtkosten für die Maßnahmen, die zur
Treibhausgaseinsparung gem. Frage Nummer 6 geführt haben, in den Jahren von 2015
bis 2020? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren. Bitte geben Sie auch an, wie hoch jeweils die
kommunalen Kosten und die Kostenübernahme durch öffentliche Fördermittel EU-,
Bundes- und Landesfördermitteln war. Bitte alle Angaben zu den jeweiligen Kosten in
TEUR.)
9. In welche Bereiche (z.B. Radverkehr, Elektromobilität, Wärmedämmung,
Bürgerberatung, Müllentsorgung, illegale Müllentsorgungen, Recycling von
Wertstoffen, Kraftstoffreduzierung, Wassereinsparung, Aufforstungsmaßnahmen,
Starkregen- und Hochwasservorsorge etc.) lassen sich die Maßnahmen gem. Frage 6 in
den Jahren von 2015 bis 2020 einteilen, und wie hoch waren jeweils die Gesamtkosten
der Maßnahmen in den einzelnen Bereichen? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Bitte alle
Angaben zu den jeweiligen Kosten in TEUR?
10. Wie hoch schätzt die Verwaltung die Folgekosten – z.B. nötige Ergänzungsmaßnahmen,
Wartung von Anlagen, Energiekosten usw. – für die Maßnahmen ein, die zur
Treibhausgaseinsparung führen sollen? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren. Bitte geben Sie
auch an, wie hoch jeweils die kommunalen Kosten sind und – falls eine
Kostenübernahme durch öffentliche Fördermittel erwartet wird, wie diese sich auf EU-,
Bundes- und Landesfördermittel aufschlüsseln werden. Bitte alle Angaben zu den
jeweiligen Kosten in TEUR.)
11. Auf welche Art und Weise und durch welche konkreten Stellen wurden die
Maßnahmen, die durch die Klimaschutzmanager initiiert wurden, in den Jahren von
2015 bis 2020 evaluiert? (Welche Kriterien wurden hierzu herangezogen und wie
bewertet die Verwaltung die Evaluation hinsichtlich der Erfolge durch die
Maßnahmen?)
12. Welches Einsparpotential von CO2-Äquivalenten besteht laut des kommunalen
Klimaschutzkonzept Iserlohns ab dem 1. Januar des Jahres 2021 bis zum 31. Dezember
2030 für die Sektoren:
a) Industrie,
b) Gewerbe, Handel und Dienstleistungen,
c) private Haushalte,
d) öffentliche Gebäude,
e) Verkehr?
(Bitte aufschlüsseln nach Jahren. Bitte alle Angaben in Tonnen CO2-Äquivalenten.)
13. Soweit im Rahmen des Projekts „Kommunalberatung Klimafolgenanpassung NRW“ des
Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) in den Jahren 2019, 2020 und 2021
Beratungsleistungen in Anspruch genommen wurden: welche Anpassungsmaßnahmen
wurden im Rahmen dessen Iserlohn empfohlen und inwieweit wurden diese
umgesetzt?
14. Welche Maßnahmen im Bereich der Starkregen- und Hochwasservorsorge wurden in
Iserlohn in den Jahren von 2010 bis 2021 mit welchen jeweiligen Gesamtkosten
durchgeführt?
15. Soweit Iserlohn eigene Tochtergesellschaften oder Beteiligungen an Gesellschaften hält:
Wie hoch waren die Förderkosten oder die Kostenübernahmen für Klimaschutzprojekte
und/oder Klimaschutzmanager, die durch diese Gesellschaften in den Jahren von 2015
bis 2021 übernommen wurden und wie hoch waren die dadurch induzierten
Einsparungen an Tonnen von CO2-Äquivalenten? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren und
der jeweiligen Kostenübernahme durch die jeweilige Tochtergesellschaft. Bitte alle
Angaben zu den jeweiligen Kosten in TEUR.)