Anfrage zur Bewertung des Urteils des VG Gelsenkirchen vom 04.12.2025

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Wir fordern von der Stadtverwaltung eine umfassende rechtliche Bewertung des Urteils des VG Gelsenkirchen (Az. 5 K 2074/25), welches die differenzierten Grundsteuer-Hebesätze aufgrund von Verstößen gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit nach Art. 3 GG für rechtswidrig erklärt hat. Wir verlangen Klarheit über die finanziellen Konsequenzen für die Haushalte 2025 und 2026 sowie Auskunft darüber, wie viele Iserlohner Grundsteuerbescheide von dieser potenziellen Rechtsunsicherheit betroffen sind. Unser Ziel ist der Schutz der Bürger und Unternehmen vor unnötigen Belastungen sowie die Sicherstellung eines rechtssicheren und genehmigungsfähigen Haushalts ohne Grundsteuererhöhungen.