Anfrage zur Beurlaubung von Schülern aufgrund religiöser Feiertage

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Wir fragen die detaillierte Statistik über Unterrichtsbefreiungen aus religiösen Gründen der letzten fünf Jahre ab, um volle Transparenz über die Genehmigungspraxis an Iserlohner Schulen zu erhalten. Unter Berufung auf das Schulgesetz NRW und die BASS untersuchen wir, ob die gesetzlich vorgesehene Einzelfallentscheidung einer pauschalen Freistellungspraxis gewichen ist, die den regulären Unterricht beeinträchtigt. Es ist unser Anliegen, die allgemeine Schulpflicht zu schützen und eine strikte Gleichbehandlung aller religiösen sowie weltanschaulichen Gruppen sicherzustellen.