Wüsste ich nicht, dass Iserlohn und damit die Verwaltung im Sauerland wäre, würde wir bei der Causa Hantelmann von einer typischen Posse der sieben Schwaben ausgehen.

Da verbreitet ein 23-jähriger wochenlang Schrecken, Angst und Terror.
Verwüstet Geschäftsräume in Iserlohn und bedroht anwesende Personen mit Hanteln und Hantelstangen.
Insgesamt vier Mal schlägt der Guineastämmige zu.
Ebenso oft wird er in die Psychiatrie der Hans-Prinzhorn-Klinik eingewiesen und auch schnell wieder entlassen.
Beim IKZ wird vom „mutmaßlich psychisch Gestörten“ geschrieben.
Dem widerspricht aber letztlich die flotte Entlassung, jeweils kurz nach der Einweisung!
Die Polizei muss man fragen, ob die Tatwaffen und mögliche andere als Waffen nutzbare Gegenstände jeweils aus der Wohnung des Hantelmannes entnommen und der Asservatenkammer zugeführt wurden!

Weil der Hantelmann während seiner Terrorattacken brüllte, er wolle nach Guinea zurückgebracht werden, setzte sich Frau Burcu Öcaldi, Bereichsleiterin Soziales in Iserlohn, dafür ein.
Frau Öcaldi unterstützte die Zahlung der Reisekosten mit Steuergeld und begründete ihre Unterstützung mit der Gefahr, die der Hantelmann für die Bevölkerung und auch deren Eigentums im Falle neuer Terrorakte darstellt.
Vorher verzichtete der Hantelmann noch schriftlich auf seinen subsidiären Schutzstatus!
Die Unterstützung Frau Öcaldis für die Übernahme der Kosten durch Steuergeld, das eigentlich andere Löcher im Haushalt stopfen sollte, war logisch, richtig und ist nicht zu beanstanden!
Ging es doch um die Unversehrtheit der Iserlohner Bürger und ihres Eigentumes!
Nu isser aber wieder im Kiez!
Unglaublich!
Unglaublich auch, weil Stadt, Ordnungsamt, Polizei und Staatsanwaltschaft laut IKZ keine Handhabe sehen gegen den Hantelmann vorzugehen, wenn er seinen Terror nicht wieder aufnimmt!
Unglaublich auch, dass der Hantelmann angeblich auch heute noch „seinen subsidiären Schutz“ genießt. Denn die Bearbeitung seines Verzichtes auf den subsidiären Schutz ist noch nicht abgeschlossen.
Die sieben Schwaben hätten sich nicht besser in Pose bringen können als alle Mitwirkenden aus der Politik.
Das Verfahren gegen den Hantelterroristen wegen Sachbeschädigung wurde eingestellt, weil er ja außer Landes war!
Die sieben Schwaben der Iserlohner Verwaltung, der Polizei und der Staatsanwaltschaft grüßen ein weiteres Mal!
Man traut sich schon gar nicht zu fragen, wie lange es im sauerländer Schwabenland dauern wird, dieses Verfahren gegen den Hantelterroristen wieder zu aktivieren!

Vor lauter Hantelterrorismus und anderen ähnlichen Problemen scheinen die Verantwortlichen nicht genau darauf zu achten, was es eigentlich bedeutet, wenn jemand einen subsidiären Schutzstatus haben will.
Aufschluss bieten hier keine Rotgrünen Emotionsausbrüche, die auch im Hause, das dem Deutschen Volke gewidmet ist, von Schwarz und Gelb ebenso gebranndmauert werden!
Aufschluss bietet allein das Asylgesetz (AsylG). Und hier der § 4 Subsidiärer Schutz!
Dort heißt es:

(1) Ein Ausländer ist subsidiär Schutzberechtigter, wenn er stichhaltige Gründe für die Annahme vorgebracht hat, dass ihm in seinem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht. Als
ernsthafter Schaden gilt:
1. die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe,
2. Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung oder
3. eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen
bewaffneten Konflikts. und ff.
Das Asylgesetz gewährt also den subsidiären Schutzstatus dem, dem die Vollstreckung der Todesstrafe, Folter, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, …usw. droht.

Der Hantelterrormann wollte aber nach Guinea zurück. Und er flog auf Steuerkosten zurück.
Wohlwissend, dass er in Guinea keine der oben beschriebenen Voraussetzungen zu fürchten hat!
Und dass das genauso stimmt, bewies er selbst! Er kam unversehrt wieder nach Deutschland!
Ihm steht allein darum schon kein subsidiärer Schutzstatus zu! Er gehört in Sicherheitsverwahrung und schnellstens abgeschoben. Mit definierter harter Strafandrohung, wenn er sich erneut auf den Weg macht!

Weitergedacht, steht allen, ich wiederhole: „ALLEN“ kein subsidiärer Schutzstatus zu, die in das Land, das sie zum Glüchsrittern verließen, in den Urlaub fahren. Denn damit beweisen sie klar und deutlich, dass der § 4 des Asylgesetzes gerade auf sie in keinem Fall zutrifft!

Und betrachtet man den angeblichen Sinneswandel bei mittlerweile allen Parteien, die von Abschiebungen schwafeln ohne zu handeln, dann bleibt nur ein Schluss:

„Wer glaubt, der gespielte Sinneswandel der Blockparteien zu Thema Abschieben hätte nicht die Angst vor dem Erstarken der AfD als Grund, der glaubt auch, dass der gespielte Sinneswandel der Blockparteien nach der wichtigen Europawahl und der nicht minder wichtigen Bundestagswahl genauso beibehalten wird!“