Unsere AfD-Fraktion im Rat der Stadt Iserlohn hat eine detaillierte Anfrage an Bürgermeister Michael Joithe gerichtet. Thema ist die aktuelle Praxis bei der Beurlaubung von Schülern an religiösen Feiertagen, insbesondere zum Zuckerfest (Eid al-Fitr).
Hintergrund: Es gibt Hinweise, dass einige Schulen in NRW Eltern aktiv darauf aufmerksam machen, ihre Kinder könnten an diesem Anlass unkompliziert vom Unterricht befreit werden. Gleichzeitig sieht das Schulgesetz NRW ausdrücklich Einzelfallentscheidungen vor, jedoch keine pauschalen Freistellungen.
Die AfD-Fraktion fragt daher konkret nach:
Wie viele Anträge auf Beurlaubung aus religiösen Gründen gab es in den letzten fünf Schuljahren in Iserlohn? (aufgeschlüsselt nach Jahr und Religionszugehörigkeit)
Wie viele wurden genehmigt bzw. abgelehnt?
Informieren Schulen aktiv über diese Möglichkeit (z. B. durch Elternbriefe oder Formulare)?
Wird eine einheitliche Gleichbehandlung aller religiösen und weltanschaulichen Gruppen sichergestellt?
Welche Auswirkungen hat die Praxis auf den Schulbetrieb und die Schulpflicht?
Wir wollen Transparenz: Die Schulpflicht muss für alle Kinder gleich gelten. Eine schleichende Entwicklung hin zu pauschalen Freistellungen würde den regulären Unterricht für alle belasten.
Wir sind gespannt auf die Antwort der Verwaltung und freuen uns über eine sachliche Diskussion.