Unser Antrag zu gemeinnütziger Arbeit

Gemeinnützige Arbeit soll Iserlohn zugutekommen und Wege in reguläre Beschäftigung öffnen. Dafür wollen wir Arbeitsgelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz konsequent und geordnet nutzen.

Mit unserem Antrag vom 30. September 2026 fordern wir ein Umsetzungskonzept zur ersten ordentlichen Sitzung des Sozialausschusses 2027. Es soll geeignete Leistungsberechtigte, Einsatzstellen, Anleitung, Kosten und Finanzierung erfassen. Denkbar sind zusätzliche Aufräumaktionen, einfache Grünpflege oder Hilfen bei gemeinnützigen Einrichtungen.

Die Tätigkeiten sollen zusätzlich und wettbewerbsneutral sein. Reguläre Arbeitsplätze und Aufträge an örtliche Unternehmen dürfen nicht verdrängt werden. Zumutbarkeit, Arbeitsschutz sowie Gesundheit und Betreuungspflichten müssen berücksichtigt werden. Schule, Sprachkurse, Ausbildung und Erwerbstätigkeit sollen Vorrang haben.

Für geeignete Leistungsberechtigte sollen zumutbare Einsätze verbindlich zugewiesen werden. Bei unbegründeter Ablehnung einer rechtmäßig zugewiesenen Tätigkeit sieht unser Antrag eine Einzelfallprüfung möglicher Leistungseinschränkungen vor. Mit vorheriger Belehrung, Anhörung und dokumentierter Entscheidung unter Beachtung der Rechtsprechung.

Gemeinsam mit dem Märkischen Kreis und dem Jobcenter sollen Übergänge in Ausbildung und reguläre Arbeit unterstützt werden. Ein jährlicher Bericht soll Ergebnisse und Kosten nachvollziehbar machen.

Wir wollen einen konkreten Nutzen für unsere Stadt und eine Perspektive für die Teilnehmer. Dafür braucht es geeignete Aufgaben, verlässliche Anleitung und klare Zuständigkeiten.

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